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PRÜFUNGSORDNUNG DER UNIVERSITÄT TÜBINGEN

für die Magisterstudiengänge
DER FAKULTÄT FÜR KULTURWISSENSCHAFTEN

sowie für den gemeinsamen Magister-Teilstudiengang Ur- und Frühgeschichte der Fakultät für Kulturwissenschaften und der Geowissenschaftlichen Fakultät vom 11. 9. 1995 und 25.9.1995


Aufgrund von § 51 Abs. 1 Satz 2 i.V. mit § 7 Abs. 2 Satz 1 des Universitätsgesetzes hat der Senat der Universität Tübingen am 15.12.1994 und am 20.7.1995 die nachstehende Prüfungsordnung beschlossen. Das Ministerium für Wissenschaft und Forschung hat seine Zustimmung mit Erlaß vom 23. August 1995, Az.: III - 818.21/27 erteilt.

Inhalt:


Note:

die Angaben sind ohne Gewähr, die jeweils aktuelle Fassung ist bei den jeweiligen Fächern zu erhalten. Wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an die Fächer oder an das Dekanat der Fakultät für Kulturwissenschaften, Hölderlinstr. 19, 72074 Tübingen, Tel: xx49/(0)7071/2976858
Die "Besonderen Teile" sind nach Fächern zusammengefaßt: jeweils auf die Zwischenprüfungsordnung folgt sofort die Magisterprüfungsordnung.

Die Bearbeitung für das WWW besorgte das Seminar für Sinologie und Koreanistik, Sekretariat(sinologie@uni-tuebingen.de)